Am 1. Januar 2026 wird TARMED durch das Tarifsystem TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzt. TARDOC ist ein neues, einheitliches Tarifsystem für ambulante Arztrechnungen in der Schweiz, das am 1. Januar 2026 TARMED ablöst. Das neue Tarifsystem besteht aus dem Einzelleistungskatalog TARDOC und den ambulanten Pauschalen. Das alte Tarifsystem TARMED wird somit nach über 20 Jahren abgelöst werden. Was TARDOC für Patientinnen bedeutet: Sie erhalten ab 2026 ev. Rechnungen von 2025 mit dem alten Tarif TARMED und Rechnungen von 2026, welche nach dem neuen Tarif TARDOC abgerechnet wurden. Die Abrechnungen mit der Krankenkasse bleiben gleich.
Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Grundsätzlich begrüssen wir strengeren und umfassenderen Datenschutz, die strikteren Vorschriften bedeuten (theoretisch) eine Stärkung der informellen Selbstbestimmung. Wir lassen uns jährlich (seit 2005) von der Stiftung Health on the Net (HON) unter anderem auf Einhalten des Datenschutzes und der Vertraulichkeit persönlicher Daten überprüfen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Ihre Termine können Sie auch bequem online vereinbaren
Die Hebamme Frau Beatrice Prader bietet auf Wunsch (nach Rücksprache) Termine an für Beratungen zu Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und Stillen, zudem Wochenbett-Begleitungen und Beckenbodentraining.
Die genauen Angaben finden Sie auf ihrer Website. Termine können Sie über uns, oder direkt über Frau Prader vereinbaren.
Ich biete auch 3D-Ultraschall an. Auf Wunsch auch bei nichtmedizinischen Indikationen (separate Verrechnung).
Ab 1. März 2014 sind Frauen ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt generell von einer Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Beitrag an die Spitalaufenthaltskosten) für alle medizinischen Leistungen befreit.
Die Leistungen im Zusammenhang mit der normal verlaufenden Mutterschaft sind, wie bisher, ab Beginn der Schwangerschaft von Franchise und Selbstbehalt befreit. Die die Schwangerschaft begleitende Ärztin oder der Arzt haben, gemäss der neuen Verordnung, den mutmasslichen Beginn der 13. Schwangerschaftswoche (= wahrscheinlichster Geburtstermin minus 196 Tage), auf der Rechnung anzugeben. Nach Möglichkeit sollte der Geburtstermin mittels Frühultraschall festgelegt werden.
Um die Kasse zeitgenau über den Beginn der 13. SSW zu informieren, gebe ich der Schwangeren ein Formular der gynécologie suisse SGGG und der FMH ab. Mit diesem von mir signierten Formular kann die werdende Mutter umgehend ihren Versicherer (ihre Krankenkasse) informieren.
Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Bei der Bundesverwaltung auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, finden Sie Informationen rund um den Mutterschutz.
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