Merkblatt des Bundesamt für Gesundheit zum Coronavirus
Coronavirus

Basierend auf den Verhaltensregeln des BAG bitten wir Sie bei Husten- oder Fieber-Symptomen, NICHT in die Praxis zu kommen sondern uns telefonisch zu informieren
Webseite BAG
Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG
Informationen für Schwangere (SGGG)
Informationen zur Covid-19-Impfung im Herbst 2022 für Schwangere
Merkblatt zur Heimbehandlung der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich


DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Grundsätzlich begrüssen wir strengeren und umfassenderen Datenschutz, die strikteren Vorschriften bedeuten (theoretisch) eine Stärkung der informellen Selbstbestimmung. Wir lassen uns jährlich (seit 2005) von der Stiftung Health on the Net (HON) unter anderem auf Einhalten des Datenschutzes und der Vertraulichkeit persönlicher Daten überprüfen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.


Doctena
Termine online vereinbaren

Ihre Termine können Sie auch bequem online vereinbaren


Beatrice Prader
Hebamme

Die Hebamme Frau Beatrice Prader bietet auf Wunsch (nach Rücksprache) Termine an für Beratungen zu Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung und Stillen, zudem Wochenbett-Begleitungen und Beckenbodentraining.
Die genauen Angaben finden Sie auf ihrer Website. Termine können Sie über uns, oder direkt über Frau Prader vereinbaren.


3D-Sonografie
3D-Sonografie (Ultraschall)

Ich biete auch 3D-Ultraschall an. Auf Wunsch auch bei nichtmedizinischen Indikationen (separate Verrechnung).


Mutterschaft SECO 2014
KVG: Änderungen für die Mutterschaft ab 1.3.2014

Ab 1. März 2014 sind Frauen ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt generell von einer Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Beitrag an die Spitalaufenthaltskosten) für alle medizinischen Leistungen befreit.

Die Leistungen im Zusammenhang mit der normal verlaufenden Mutterschaft sind, wie bisher, ab Beginn der Schwangerschaft von Franchise und Selbstbehalt befreit. Die die Schwangerschaft begleitende Ärztin oder der Arzt haben, gemäss der neuen Verordnung, den mutmasslichen Beginn der 13. Schwangerschaftswoche (= wahrscheinlichster Geburtstermin minus 196 Tage), auf der Rechnung anzugeben. Nach Möglichkeit sollte der Geburtstermin mittels Frühultraschall festgelegt werden.

Um die Kasse zeitgenau über den Beginn der 13. SSW zu informieren, gebe ich der Schwangeren ein Formular der gynécologie suisse SGGG und der FMH ab. Mit diesem von mir signierten Formular kann die werdende Mutter umgehend ihren Versicherer (ihre Krankenkasse) informieren.

Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Bei der Bundesverwaltung auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, finden Sie Informationen rund um den Mutterschutz.

(als PDF herunterladen)